Das Studienprogramm-Bewertungssystem basiert auf den nachfolgend genannten Richtlinien. Neben positiven und negativen Bewertungen gibt es auch die sogenannten “Schlichtungsfälle”. Alle 3 Varianten werden hier näher erklärt:
a) Positive Bewertungen sind solche mit mindestens 3,1 oder mehr „Sternen“, diese werden vom System automatisch freigegeben, in die Zusammenfassung der Programmgesamtbewertung hinzugerechnet und im Widget angezeigt. Sie können diese Bewertungen jederzeit einsehen und diese als „Nicht freigeben“ markieren und speichern, dann wird die bearbeitete Bewertung nicht mehr in der Zusammenfassung der Programmbewertungen berücksichtigt und auch nicht mehr im Widget angezeigt.
b) Negative Bewertungen sind solche mit 3,0 oder weniger als 3,0 „Sternen“, das Minimum an erreichbaren „Sternen“ ist 1,0. Negative Bewertungen werden vom System 14 Tage lang nicht automatisch freigegeben, nicht in die Zusammenfassung der Programmgesamtbewertung hinzugerechnet und auch nicht im Widget angezeigt. Sie können diese Bewertungen jederzeit einsehen und diese bearbeiten. Negative Bewertungen sind immer als „Nicht freigeben“ markiert. Sie können diesen Status belassen, einen Schlichtungsfall eröffnen oder den Status auf „Freigegeben“ umstellen und speichern, dann wird die bearbeitete Bewertung in der Zusammenfassung der Programmbewertungen berücksichtigt und auch im Widget angezeigt. Wird bei einer negativen Bewertung 14 Tage lang kein Schlichtungsfall eröffnet, so erfolgt die automatische Freigabe der Bewertung.
c) Schlichtungsfälle können dann eröffnet werden, wenn eine negative Bewertung vorliegt (also eine mit 3,0 oder weniger als 3,0 „Sternen“). Schlichtungsfälle sollen unklare Sachverhalte klären und Sie vor ungerechtfertigt abgegebenen Bewertungen schützen. Bitte beachten Sie die 14-Tage-Frist, welche für Sie und auch für den Bewerter gültig ist! Ein Schlichtungsfall kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen einer Bewertung eröffnet werden.
Durch die Eröffnung eines Schlichtungsfalles können Sie mit dem Bewerter in Kontakt treten. Sie tragen dazu in Ihrem Administrationsbereich einen Kommentar zur Bewertung ein, danach erhält der jeweilige Bewerter automatisch eine Nachricht per E-Mail, dass ein Schlichtungsfall zu seiner Bewertung eröffnet wurde. Darüber hinaus kann der Bewerter über einen im E-Mail mitgesandten Link nochmals seine abgegeben Bewertung aufrufen und hat anschließend 3 Möglichkeiten:
1. Der Bewerter antwortet nicht auf Ihren Kommentar, den Sie bei der Eröffnung des Schlichtungsfalles abgegeben haben. In diesem Fall wird der Schlichtungsfall nach 14 Tagen ohne Antwort des Bewerters automatisch geschlossen und die Bewertung auch automatisch als „Nicht freigegeben“ markiert bzw. in Ihrer Gesamtbewertung auch nicht eingerechnet.
2. Der Bewerter antwortet innerhalb der 14-Tage-Frist und zieht seine Bewertung zurück – dies kann er nach Aufrufen seiner Bewertung und Anklicken eines dafür vorhandenen Buttons auswählen. In diesem Fall wird die Bewertung automatisch als „Nicht freigegeben“ markiert und ebenso nicht in Ihre Gesamtbewertung eingerechnet.
3. Der Bewerter antwortet innerhalb der 14-Tage-Frist und besteht auf seine Bewertung, dies kann er nach Aufrufen seiner Bewertung und Anklicken eines dafür vorhandenen Buttons auswählen. In diesem Fall wird die Bewertung automatisch als „Freigegeben“ markiert und in Ihre Gesamtbewertung eingerechnet. Diese Bewertungen können wie alle anderen freigegebenen nur mehr vom Bildung.net-Administrator verändert werden.